Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Gast (nachfolgend „Gast“ genannt) und der ATIM Hotelbetriebs GmbH, Freiherr-von-Stein-Str. 48, 99734 Nordhausen (nachfolgend „Hotel“ genannt) für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (nachfolgend „Hotelaufnahmevertrag“ genannt), die über die Internetseiten des Hotels zustande kommen.

 

1.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.


2. Korrektur, Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes

2.1. Die auf den Webseiten des Hotels dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Gast dar.

 

2.2. Durch das Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars kommt noch kein Hotelaufnahmevertrag zwischen dem Gast und dem Hotel zustande. Der Gast gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Hotelaufnahmevertrages an, indem er nach Ausfüllen des Buchungsformulars im letzten Buchungsschritt auf die Schaltfläche „kostenpflichtig buchen“ klickt.

 

2.3. Während des gesamten Buchungsvorgangs kann der Gast mittels der üblichen Tastatur- und Mausnavigation seine Eingaben korrigieren oder löschen.

 

2.4. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn dem Gast unmittelbar – spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen – nach Absendung der Buchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugesendet wird.

 

2.5. Die Buchungsbestätigung enthält den Vertragstext nebst Link zu den aktuellen AGB des Hotels. Der Vertragstext wird vom Hotel befristet gespeichert und ist nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Unberührt von Satz 2 bleiben abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften.


3. Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

 

3.3. Wenn der Gast im Buchungsverlauf ggf. die Möglichkeit der Angabe von außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Hotel diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt.

 

3.4. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und ggf. inklusive Kulturförderabgabe (Bettensteuer). Öffentliche Abgaben wie Kurtaxen oder ähnliches sind in den Preisen nicht enthalten. Diese sind vom Gast und dessen Mitreisenden zusätzlich vor Ort im Hotel nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.

 

3.5. Der vereinbarte Preis ist mit Erbringung der Leistung, spätestens jedoch am Abreisetag, fällig und zu zahlen. Der Gast kann den Rechnungsbetrag vor Ort im Hotel bezahlen.

 

3.6. Das Hotel ist berechtigt, vor Ort vom Gast eine angemessene Vorauszahlung bis zu 25% des vereinbarten Preises oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung bis zu 25% des vereinbarten Preises zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Fälligkeit werden im Vertrag in Textform vereinbart. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

 

3.7. Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe oder andere Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf Dritte übertragbar.

 

3.8. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen.

 

3.9. Bei Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziff. 3.6. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.


4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) oder Nichtanreise (No Show)

4.1. Storniert der Gast die Reise oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist das Hotel berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben.

 

4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Die Kostenfreiheit des Rücktrittsrechts des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Gast nur noch ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.

 

4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer, die das Hotel anderweitig vergeben konnte, rechnet das Hotel dem Gast die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen an.

 

4.4. Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, so hat das Hotel die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Diese berechnet sich aus der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich pauschalierter Aufwendungen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet folgende Pauschalen zu zahlen:

 

4.4.1. Bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie Pauschalarrangements mit Fremdleistungen: 90% des vertraglich vereinbarten Preises,


4.4.2. bei Halbpension: 70% und


4.4.3. bei Vollpension: 60%.

 

4.5. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der in Ziff. 4.3. und Ziff. 4.4. genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

 

4.6. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.


5. Rücktritt des Hotels

Das Hotel ist bei sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

 

5.1. eine vereinbarte und fällige Leistung des Gastes auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht wird;

 

5.2. Zimmer absichtlich unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen in der Person des Gastes gebucht werden und dem Hotel durch dieses Verhalten ein materieller Schaden entstanden ist.


6. Zimmerbereitstellung und -nutzung

6.1. Die zur Verfügung gestellten Zimmer sind ausschließlich für Beherbergungszwecke bestimmt.

 

6.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

 

6.3. Auf die Benutzung bestimmter Zimmer hat der Gast keinen Anspruch, sofern nicht gesondert vereinbart.

 

6.4. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

 

6.5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Danach ist das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung zu stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.

 

6.6. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der in Ziff. 6.5. genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.


7. Haftung

7.1. Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die §§ 701 ff. BGB. Das Hotel empfiehlt, sofern vorhanden, die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.

 

7.2. Der Gast ist im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

 

Löst der Gast mutwillig einen Feueralarm aus, ob durch das unerlaubte Rauchen oder durch die bewusste Nutzung von offenem Feuer auf dem Zimmer, etc.  wird ein Feueralarm ausgelöst, durch welchen automatisch die Feuerwehr gerufen wird.

Die hierbei entstehenden Kosten für den Feuerwehreinsatz, sind vom Gast vor Ort und direkt zu entrichten. Diese betragen, laut Rechnungshöhe, ca. 1.500,- €.


8. Datenschutz

8.1. Der Datenschutz unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG). Für die Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Gastes kommen. Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrags genutzt. Der Gast erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden.

 

8.2. Im Übrigen gelten die separaten Datenschutzbestimmungen, welche über die Internetseite des Hotels abrufbar sind.


9. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

9.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und dem unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 1 nur insoweit, als das durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterlaufen wird.

 

9.2. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Hotels. Dasselbe gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

9.3. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).

 

9.4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.